Initiative Transparente Zivilgesellschaft.


Transparenz für unsere Mitglieder und Spender ist uns wichtig.

Wir sind Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation


Freunde und Förderer des Gymnasiums Miesbach e.V.

Thalhamer Str.12

83714 Miesbach

freunde@gymb.de

 

Gründungsjahr: 1981

Eingetragen beim Amtsgericht München, VR 60318

2. Satzung und Ziele der Organisation


Unsere Satzung finden Sie hier (PDF-Dokument).

Unsere Beitragsordnung finden Sie hier (PDF-Dokument).

 

Der Vereinszweck ist die Förderung der Bildung und Erziehung am Staatlichen Gymnasium Miesbach.

 

Unsere Mission lautet: "Wir sind Freunde des Gymnasiums Miesbach und fördern mit innovativen Ideen und umfangreichen finanziellen Mitteln die hohe Attraktivität des Gymnasiums Miesbach für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen." 

3. Angaben zur Steuerbegünstigung


Mit dem Freistellungsbescheid für 2012-2014 des Finanzamts Miesbach vom 18.05.2016 wurde dem Verein der "Freunde und Förderer des Gymnasiums Miesbach e.V." (Steuernummer 139/108/50266) zuletzt die Gemeinnützigkeit anerkannt. Der Verein fördert den gemeinnützigen Zweck: Förderung der Erziehung. Die Satzungszwecke entsprechen §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO. Wir sind berechtigt für Spenden, die uns zur Verwirklichung dieser Zwecke zugewendet werden, sowie für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

4. Name und Funktion der Entscheidungsträger


Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Dem Vorstand gehören zurzeit folgende Personen an:

  • Florian Huber 1. Vorsitzender
  • Alexander Manz 2. Vorsitzende
  • Markus Oberndorfer, Schatzmeister
  • Martin Weiß, Schriftführer

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB allein durch den Vorsitzenden des Vorstandes oder den Schatzmeister vertreten, wobei sie an die Vorstandsbeschlüsse gebunden sind. 

5. Tätigkeitsbericht


Mitgliederversammlung 2023 / Geschäftsjahr 2022

6. Personalstruktur


Die Vorstandsmitglieder, die Kassenprüfer sowie alle weiteren Vereinsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Zuwendungen des Vereins an seine Mitglieder sind nach der Satzung ausgeschlossen. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Vorstandsmitglieder sowie mit Aufgaben zur Förderung des Vereins betraute Mitglieder eine angemessene Aufwandspauschale bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale des § 3 Nr. 26a EStG erhalten. Dies ist aktuell nicht der Fall.

 

7. Mittelherkunft

siehe Punkt 5 "Tätigkeitsbericht"

8. Mittelverwendung

siehe Punkt 5 "Tätigkeitsbericht"


9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten


Eine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit besteht in keiner Weise mit Mutter- oder Tochtergesellschaften, ausgegliederten Wirtschaftsbetrieben, Partnerorganisationen etc.

10. Zuwendungen von juristischen Personen sowie Großspenden von Privatpersonen


Im Geschäftsjahr 2022 haben wir folgende Zuwendungen die mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen erhalten:

  • Nicht zutreffend